Aktuelle Meldungen
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und Änderungen Handelsname ▴ weniger
Das BVL gibt die Zulassung bzw. Namenänderungen folgender Pflanzenschutmittel bekannt:
Neuzulassungen
- TRESO (00A069-00) (A)
A = Ackerbau
Erneute Zulassungen
- MENNO Florades (044407-00) (A,G,Z)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | Z = Zierpflanzenbau
Änderungen Handelsname
- CLAYTON HEED (00A504-00) heißt jetzt Fantasia
Belem 0,8 MG nach Art. 53 in Saatmais zugelassen ▴ weniger
Das BVL hat eine Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 für Belem 0,8 MG (Wirkstoff Cypermethrin) in Mais (zur Saatguterzeugung) gegen Erdraupen und Schnellkäferlarven (Drahtwurm) erteilt. Danach ist der Einsatz von Belem 0,8 MG in Saatmais im Freiland für die Zeit vom 15. April 2021 bis zum 12. August 2021 zulässig.
Die zugelassene Menge wurde auf 46.800 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.900 ha Maiszüchtungs- bzw. Maisvermehrungsflächen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 01.04.2021
BVL-Fachmeldung: Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet ▴ weniger
Das BVL informiert in der Fachmeldung vom 30.03.2021 über die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in seinem Urteil die Anwendungsbestimmung (AWB) NG356 für ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet als rechtswidrig angesehen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hebt daher für das von dem Gerichtsverfahren direkt betroffene Pflanzenschutzmittel sowie für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet die AWB NG356 (bzw. NG356-1 und NG356-3) auf.
NG356: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet.
NG356-1: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 250 g Flufenacet pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln- nicht überschritten werden (auch "Flufenacet-Konto" genannt).
NG356-3: Die maximale Aufwandmenge von 90 g Flufenacet pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden.
- ACL-DFF-FFA SC 570 (00A060-00/00-001)
Übersichtsliste: Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Flufenacet"
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.03.2021
Flowbrix nach Art. 53 in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Flowbrix (008886-00) in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 24.03.2021 bis zum 21.07.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 16,5 Liter begrenzt, ausreichend eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
BVL-Fachmeldung: Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri dürfen gegen Rapsglanzkäfer nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt in der Fachmeldung vom 12.03.2021 bekannt, dass die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri gegen Rapsglanzkäfer nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden dürfen.
Das BVL hat die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer in Winterraps ab dem 12. März 2021 eingeschränkt. Betroffen sind die Anwendungen mit den Nummern 005655-00/06-001 bzw. 005655-60/06-001.
Zuvor war eine Anwendung vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 69 „Ende der Blüte“ möglich. Ab dem 12. März 2021 ist eine Anwendung zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers in Raps nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“.
Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte keinen ausreichenden Effekt mehr hat.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.03.2021
Amistar Max nach Art. 53 in Gerste gegen Ramularia collo-cygni ausschließlich für die am stärksten betroffenen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Amistar Max (Wirkstoffe Folpet + Azoxystrobin) in Gerste gegen Ramularia collo-cygni bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2021 bis 29.07.2021 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 90.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 60.000 ha in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
BVL-Fachmeldung vom 10.03.2021
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
ISIP - Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen