Aktuelle Meldungen
Flowbrix nach Art. 53 in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Flowbrix (008886-00) in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 20.03.2024 bis zum 17.07.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 16,5 Liter für 5.000 kg Saatgut begrenzt, ausreichend eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 20.03.2024
BVL-Fachmeldung: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde. Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
- Polyram WG (033986-00)
- Gemüse-Pilzfrei Polyram WG (033986-62)
- COMPO Pilz-frei Polyram WG (033986-63)
Zur BVL-Fachmeldung vom 21.03.2024
Carnadine: Notfallzulassung nach Art. 53 in Futter- und Zuckerrüben für 120 Tage ab dem 22.03.2019
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) für Carnadine 200 (00B072-00) in Futter- und Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 18.03.2024 bis 15.07.2024 erteilt.
Die zugelassene Menge wurde auf 5.000 Liter begrenzt, ausreichend für 10.000 ha bei zwei Behandlungen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 20.03.2024
Merpan 80 WDG nach Art. 53 in Ölkürbis gegen Auflaufkrankheiten
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Merpan 80 WDG (024519-00) in Ölkürbis (zur Ölgewinnung und zum Verzehr) gegen Auflaufkrankheiten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 18.03.2024 bis zum 15.07.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 12,5 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 20.03.2024
Pirimor G nach Art. 53 in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2024 bis 29.07.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 6.000 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 20.000 ha für eine einmalige Behandlung.
BVL-Fachmeldung vom 20.03.2024
Naprop 450: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie in Weinrebe und Tabak
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Naprop 450 (00A400-00) in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie in Weinrebe und Tabak bekannt.
- gegen Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut)
- in Blattkohle (01-027)
- in Blattkohle (ausgenommen Grünkohl) (01-022)
- in Blumenkohl (01-020)
- in Brokkoli (01-021)
- in Erdbeere (Im Ertragsjahr) (01-001)
- in Erdbeere (Nicht im Ertragsjahr) (01-002)
- in Himbeerartiges Beerenobst (01-006)
- in Himbeere, Brombeere (01-003)
- in Johannisbeerartiges Beerenobst (01-005)
- in Kohlrabi (01-023)
- in Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (01-018)
- in Rosenkohl (01-019)
- in Tabak (01-008)
- in Weinrebe (01-007)
- gegen Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Klettenlabkraut)
- in Buschbohne und Stangenbohne (01-017)
- in Feldsalat vor dem Pflanzen und mit Einarbeitung (01-013)
- in Feldsalat vor dem Pflanzen (01-014)
- in Feldsalat vor der Saat im Gewächshaus (01-015)
- in Feldsalat vor der Saat (01-016)
- in Rettich und Radieschen (01-026)
- in Rucola-Arten vor dem Pflanzen (01-009)
- in Rucola-Arten vor der Saat (01-010)
- in Rucola-Arten nach der Saat bis zum Auflaufen (01-011)
- in Rucola-Arten im Gewächshaus (01-012)
- in Speiserüben zur Nutzung als Baby-Leaf-Salat (01-025)
- in Stielmus, Rettich, Radieschen, Kohlrübe und Kohlgemüse zur Nutzung als Baby-Leaf-Salat (01-024)
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