Aktuelle Meldungen
Neue Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im Mai-Udpate 2024
▴ weniger
Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Mai-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- ARAGON (00B225-00) (Wirkstoff Prothioconazol) (A)
- Bokator (00A960-00) (Wirkstoffe Aclonifen, Diflufenican) (A)
- Clayton Neutron (00B250-00) (Wirkstoff Metamitron) (A)
- EMPEROR (00B230-00) (Wirkstoff Metazachlor)(A)
- Jura Max (00A952-00) (Wirkstoffe Diflufencian, Prosulfocarb) (A)
- MERLIN FLEXX DUO (00B159-00) (Wirkstoffe Cyprosulfamide, Isoxaflutole, Terbuthylazin) (A)
- Prepper 480 FS (00A215-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (G)
- Regullo Twist 250 EC (00B243-00) (Wirkstoff Trinexapac) (A)
- Sedim 120 (00B189-00) (Wirkstoff Clethodim) (A, G, O)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassung
- Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- FLEXIDOR: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kamille, Melisse und Minze gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
- Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
- Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
- Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Centium 36 CS (024798-00) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Dicke Bohne und Feuerbohne (Lebensmittel) (12-001)
- in Kichererbsen (12-002)
- in Gelbe Lupine und Weiße Lupine (Lebensmittel) (12-003)
- in Deutsche Platterbse (12-004)
Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung von Moddus (024212-00) zur Halmfestigung bekannt.
- in Sommerweichweizen (06-001)
- in Winterweichweizen (06-002) und im Splittingverfahren (06-003)
- in Wintergerste (06-004) und im Splittingverfahren (06-005)
Danjiri nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Mospilan SG nach Art. 53 in Sonnenblumen gegen Blattläuse
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Mospilan SG (005655-00) in Sonnenblumen gegen Blattläuse bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 30.04.2024 bis zum 27.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 8.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Danjiri nach Art. 53 in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Kartoffeln gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 02.05.2024 bis zum 29.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 4.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 18.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen